Steuerberater
Ein Steuerberater, abgekürzt StB. wird ein Angehöriger eines freien Berufs bezeichnet, der Mandanten sowohl in betriebswirtschaftlichen als auch in steuerrechtlichen Fragen berät.
In Deutschland arbeiten Steuerberater für gewöhnlich freiberuflich. Die Zulassung sowie der Tätigkeitsbereich sind ausführlich im Steuerberatungsgesetz geregelt. Viele Tätigkeiten, insbesondere Beratungstätigkeiten dürfen nur von Steuerberatern die zugelassen sind ausgeführt werden, da sie zu den sogenannten Vorbehaltsaufgaben gehören. Die Vertretung des Berufsstandes der Steuerberater in Deutschland sind die Steuerberaterkammern, die sich in der Bundessteuerberaterkammer zusammenschließen.
Steuerberater haben in der Regel die Aufgabe in Steuerangelegenheiten und Steuerfragen zu helfen, zur Vertretung in finanzgerichtlichen Prozessen und zur Beratung in betriebswirtschaftlichen Fragen. Die Tätigkeit wird selbständig oder im Angestelltenverhältnis ausgeübt.
Die Aufgaben des Steuerberaters bestehen in aller Regel zu einem Großteil in der vorausschauenden Beratung für eine perfekte Steuererklärung bzw. Steuergestaltung. In der Erstellung von Buchführungen. In der Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen. Und natürlich in der anschließenden Überprüfung von Steuerbescheiden und der Vertretung des Mandanten in Streitfällen mit dem Finanzamt und vor dem Finanzgericht.
Die folgenden Aufgaben sind für einen Steuerberater vorgesehen:
Die Führung der Buchhaltung für gewerbliche Mandanten. Die Führung der Aufzeichnungen für freiberufliche Mandanten .
Die Vertretung vor Finanzbehörden, Finanzgerichten.
Die Vertretung in Steuerstrafsachen und in Bußgeldsachen wegen einer Steuerordnungswidrigkeit .
In der Steuergestaltung.
Die Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnung für Arbeitgeber. Die Erstellung von Jahresabschlüssen für bilanzierende Mandanten.
Die Erstellung der Einnahmenüberschussrechnung für nichtbilanzierende Mandanten.
Die Erstellung von Steuererklärungen im unternehmerischen und privaten Bereich.
Beratung in unternehmerischen Fragen.
Beratung in betriebswirtschaftliche Fragen.
Beratung bezüglich des betrieblichen Rechnungswesen und des internen Kontrollsystems.
Beratung bei Existenzgründungsfragen und bei Sanierungsfällen.
Beratung bei Vermögensverwaltung und Planung.
Hilfe bei Rating und Unterstützung bei Bankverhandlungen.
Sonstige Beratung und Vertretung (z.B. Sozialversicherungen).
Das Honorar für die Steuerberatung wird nach der Steuerberater-Gebührenverordnung, abgekürzt StBGebV, abgerechnet. Grundlage ist in aller Regel der Gegenstandswert oder der Zeitfaktor. Für die Richtigkeit der Steuerberatung haftet der Steuerberater dem Mandanten gegenüber und muss hierfür eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen.
Der Steuerberater muss die Tätigkeiten nicht komplett selbst ausüben, sondern kann sich auch der Hilfe von fachkundigem Personal, in der Regel Steuerfachangestellte, bedienen. Bedingung dafür ist, dass die Mitarbeiter ausschließlich weisungsgebunden und unter der fachlichen Aufsicht und beruflichen Verantwortung des Steuerberaters tätig werden.
Herzlich Willkommen bei Kiehne Weiser!
Wir arbeiten mit verschiedenen beruflichen Schwerpunkten und haben uns zu einer Sozietät zusammengeschlossen. Gemeinsam mit unseren 20 Mitarbeitern bieten wir unsere Leistungen an drei Standorten an.
Unser Grundgedanke ist die
umfassende Beratung unserer Mandanten über die Grenzen des Steuerrechts hinaus. Wir gehen von den Bedürfnissen unserer Mandanten aus und betrachten insbesondere die Personen, die hinter den Unternehmen stehen.
Entsprechend unserer
Beratungsgrundsätze bemühen wir uns, alle Bereiche Ihres wirtschaftlichen Handelns zu berücksichtigen. Wir verbinden wie bei einem Puzzle verschiedene Beratungsbereiche miteinander. Dadurch ergeben sich kurze Entscheidungswege.
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